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Überprüfungsintervalle PDF Drucken E-Mail

Nach den gesetzlichen Regelungen sind Lärmschutzbereiche spätestens nach einer Laufzeit von 10 Jahren auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Bei gravierenden Änderungen des Flugbetriebs muss jeweils die Gültigkeit der Lärmzonen durch Neuberechnung überprüft werden.
Eine Veränderung ist dann als wesentlich anzusehen, wenn der äquivalente Dauerschallpegel an einer beliebigen Stelle des Lärmschutzbereichs sich um 2 dB(A) verändert hat. Dies ist im Regelfall durch Probeberechnungen nachzuweisen.
Darüber hinaus ist juristisch zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein luftverkehrsrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren gem. § 6 LuftVG vorliegen.