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Flugsicherungsaufsicht in Deutschland PDF Drucken E-Mail

Verbindungsbüro Militärische Flugsicherung (VBB)

Mit Wirkung vom 4. August 2009 wurde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung als Bundesoberbehörde errichtet. Die Errichtung erfolgte durch Bundesgesetz. Damit einhergehend wurden zahlreiche Gesetze und Verordnungen, allen voran das Luftverkehrsgesetz der Bundesrepublik Deutschland, angepasst

Das BAF stellt als Aufsichtsbehörde für die zivilen Flugsicherungsdienste das Pendant zum bereits 1971 gegründeten AFSBw dar, wenngleich sich beide Ämter in Aufbau sowie Art und Umfang ihrer Aufgaben unterscheiden.

Vor dem Hintergrund der in Deutschland seit vielen Jahren praktizierten engen zivil-militärischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Flugsicherung wurde daher in Absprache zwischen dem BMVBS und dem Bundesministerium der Verteidigung ein Verbindungsbüro Militärische Flugsicherung eingerichtet.

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Hintergrund

Das Projekt Single European Sky der Europäischen Union hat zum Ziel, Ländergrenzen übergreifend einen gemeinsamen europäischen Luftraum zu schaffen. Ein wesentliches Ziel dieser Initiative ist es, die Durchführung der Flugsicherungsdienste betreffend den General Air Traffic in Europa stärker zu vereinheitlichen und dabei insbesondere das Sicherheitsmanagement auf eine gleiche Grundlage zu stellen. Mit der angestrebten Harmonisierung der Flugsicherungsdienste wurde auch eine Aufsicht über diese erforderlich, die einheitlichen Vorgaben folgt.

Gemäß Artikel 4 der Verordnung der EG Nr. 549/2004 sind dazu in den EU-Staaten nationale (Flugsicherungs-) Aufsichtsbehörden, so genannte National Supervisory Authorities einzurichten. Für die Bundesrepublik Deutschland wurde zunächst das BMVBS im Zuge dieser Verordnung gegenüber der EU-Kommission als NSA benannt, jedoch mit dem Ziel, diese Funktion baldmöglichst dem noch zu gründenden Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zu übertragen.

Als Vorläufer des noch mittels Bundesgesetz zu schaffenden Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wurde seitens des BMVBS zunächst eine Interimsorganisation geschaffen und an das bestehende Referat LR 23 des BMVBS angegliedert, um die sich aus den bereits in Kraft befindlichen SES-Verordnungen ableitenden Aufgaben wahrnehmen zu können. Diese Interimsorganisation in Form einer Außenstelle des LR 23, die so genannte LR 23 ASt, nahm ihre Tätigkeit am 2. Januar 2007 auf.

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Zivile und Militärische Flugsicherungsaufsicht

Durch das BAF werden ausschließlich staatliche Aufsichts- und Regulierungsaufgaben für die zivile Flugsicherung wahrgenommen. Der Aufgabenbereich des AFSBw bleibt davon unangetastet. Innerhalb der Bundeswehr hat der Inspekteur der Luftwaffe auf Grundlage des Luftverkehrsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (§ 30 Abs. 2 LuftVG) die Funktion der Military Aviation Authority übernommen. Das AFSBw wirkt dabei als Fachkommando für die militärische Flugsicherung, d.h. es setzt die fachlichen Normen für die Ausübung aller militärischen Flugsicherungsdienste in der Bundesrepublik Deutschland und ist somit zugleich oberste fachliche Aufsichtsinstanz (militärische Flugsicherungsaufsichtsbehörde).

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Auftrag und Aufbau des VBB

Militärische und zivile Flugsicherungsdienste können bei stetigem Wachstum des Luftverkehrs nebeneinander, d.h. gleichzeitig, im Luftraum nur dann mit höchster Effizienz und Sicherheit arbeiten, wenn sie dies nach grundsätzlich gleichen Regeln, Vorschriften und Standards tun. Die Europäische Union hat dies sehr früh erkannt und die Einbindung des Militärs als Schlüssel zum Erfolg angesehen.

Die beiden Ministerien BMVg, dem das AFSBw untersteht, und BMVBS, dem das BAF untersteht, haben diesem Geist Rechnung getragen und daher vereinbart, die Fachtätigkeit der beiden Ämter AFSBw und BAF zu verzahnen, ohne deren jeweilige organisatorische Unterschiedlichkeit und fachliche Unabhängigkeit in Frage zu stellen.

Zu diesem Zweck wurde auf Weisung des Führungsstabs Luftwaffe des BMVg das VBB eingerichtet.

Da die eingangs geschilderte LR 23 ASt als Vorläufer des BAF bereits wesentliche fachliche Aufgaben auf dem Feld der Flugsicherungsaufsicht wahrnahm, wurde sie schon zu ihrer Indienststellung am 2. Januar 2007 idealtypisch für die in Deutschland praktizierte zivil-militärische Zusammenarbeit mit Experten aus dem Bereich der zivilen und der militärischen Flugsicherung besetzt. Im Vorgriff auf das BAF nahm das VBB somit zeitgleich seine fachliche Tätigkeit auf und unterstützte den Aufbau des BAF. Zuvor hatte der künftige Leiter des VBB bereits dem Aufbaustab der neuen Behörde angehört, der 2006 ins Leben gerufen wurde.

Das BMVg verbindet mit der Einrichtung des VBB die Überzeugung, "dass Entwicklungen auf dem Feld der Flugsicherung auch aus militärischer Sicht frühzeitig wahrgenommen, sachgerecht bewertet und in einer kooperativen zivil-militärischen Umgebung zielgerichtet fachlich beraten und abgestimmt werden können."

Das BMVBS seinerseits erwartet mit diesem Schritt die "frühzeitige Einbeziehung militärischer Expertise in den Harmonisierungsprozess der Sicherheitsaufsicht".

Damit soll, dem Gedanken des Single European Sky folgend, die Intensivierung der Zusammenarbeit auch auf der Flugsicherungsaufsichtsebene erreicht werden.

Die Einrichtung des VBB als sichtbarem Ausdruck zivil-militärischer Zusammenarbeit wurde durch den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, in seiner Rede anlässlich des Festaktes zur Indienststellung des BAF am 18. September 2009 noch einmal bekräftigt.

Vor dem o.g. fachlichen Hintergrund war es entscheidend, das VBB organisatorisch zweckmäßig zu verankern. Das VBB ist im BAF dem Direktor der Behörde unmittelbar zugeordnet:

Organisationsstruktur des BAF

Es berät die Leitung bzw. die nachgeordneten Referate in allen Belangen der Flugsicherung, die Auswirkungen auf den militärischen Bereich haben können.

Das VBB gehört organisationstechnisch jedoch zum AFSBw, wo es ebenengerecht unmittelbar dem Leiter der Abteilung Militärische Flugsicherung untersteht. Neben der Beratung des Abteilungsleiter MilFS hat das VBB vor allem die Aufgabe, die fachlichen Prozesse im gesamten BAF auf den Feldern

  • Luftraum / Flugverfahren und Recht (Referat LFR),
  • Flugsicherungsorganisationen und -personal (Referat SOP),
  • Flugsicherungstechnik (Referat ST) und
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten (Referat WA)

mit den gleichgelagerten militärischen Prozessen im AFSBw zu koordinieren und Interdependenzen aufzuzeigen. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass Flugsicherungsvorschriften und -standards, wie etwa die Ausbildung von Fluglotsen, jeweils den Anforderungen aller Luftraumnutzer entsprechen, d.h. weder zu einer Benachteiligung der Zivilluftfahrt noch zu einer Benachteiligung der Militärluftfahrt führen.

Das Personal im VBB besteht aus

  • einem Stabsoffizier Flugverkehrskontrolldienst (zugleich Leiter VBB),
  • einem Stabsoffizier FS-Technischer Dienst, sowie
  • einem Unteroffizier m.P. Flugberatungsdienst

mit jeweils langjähriger Erfahrung und Expertise in der operativen militärischen Flugsicherung sowie im AFSBw.

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Der Sitz des VBB

Der Sitz des VBB befindet sich im BAF, in der

Robert-Bosch-Straße 28
63225 Langen.