Bundeswehr


Sie sind hier: Startseite - Flugsicherung

Flugsicherung - Militärische Flugsicherung

Flugsicherungspersonal bei der Arbeit (Quellle: Luftwaffenarchiv) Eigentlich unterscheiden sich zivile und militärische Flugsicherung nicht von einander. Grundlagen und Regeln sind die gleichen - und das Ziel - sichere und gesicherte Durchführung von Flügen - ist es selbstverständlich auch.

 

 


Dennoch gibt es eine eigene Militärische Flugsicherung - Warum?

Die Begründung findet sich im unterschiedlichen Flugauftrag.

Tower bei Dämmerung (Quelle: Luftwaffenarchiv)Anfang und Ende eines Fluges, - also Start und Landung - sind zivil wie militärisch Ereignisse, die einander ähneln. Doch was sich dazwischen abspielt, unterscheidet sich doch schon erheblich von einander:

Ein ziviles Flugzeug, nehmen wir die Hobby-Flieger einmal aus, bringt im Allgemeinen Fluggäste oder Fracht von A nach B. Das heißt, der zivile Pilot weiss schon vorher wann er startet, welche Strecke er fliegt und wo er landen wird, im Grunde vergleichbar mit einem Linienbus. Der militärische Pilot muss den anstehenden Flug nach seinem Auftrag planen, sei es, dass er die Verfahren üben muss, die er im Einsatzfall zu beherrschen hat oder Unterstützung in Katastrophenfällen leisten muss.

Militärische Flugprofile unterscheiden sich gravierend von zivilen Flugverfahren.

Während der Verkehrspilot auf den Flugkomfort seiner Passagiere achten muß und sich in großen Radien mit beschränktem Steig- und Sinkflugraten bewegt, entwickelt der militärische Flieger eine ganz andere Dynamik. Man stelle sich nur mal einen Verkehrsflieger in Rückenlage oder im senkrechten Steigflug vor.

Dies erstreckt sich auf jede Phase des Fluges, aber auch schon auf die Flugvorbereitung - ja sogar auf die Schaffung eines speziellen Umfeldes, beginnend mit der Ausstattung der militärischen Flugplätze mit besonderen technischen Einrichtungen, besonders geschultem Personal, bis hin zu An- und Abflugverfahren wie sie eben nur Einsatzluftfahrzeuge fliegen können.

Um all diesen besonderen Anforderungen gerecht werden zu können, gibt es innerhalb des Amtes für Flugsicherung der Bundeswehr die Abteilung Militärische Flugsicherung.

nach oben


Abteilung Militärische Flugsicherung

Hier werden alle Angelegenheiten für die Militärische Flugsicherung behandelt.

Das Aufgabenspektrum reicht u.a. von der Festlegungen von Übungslufträumen, Luftstraßen über Luftraumnutzung bis hin zur Mitarbeit in internationalen Gremien und Arbeitsgruppen im Rahmen der Harmonisierung der europäischen Flugsicherungssysteme und Flugsicherungsverfahren.

Informationen zur zivil - militärischen Kooperation finden Sie auf der Homepage von EUROCONTROL im Bereich Flugsicherung in Europa.

Betriebsverfahren, Lizenzierung und fachliche Ausbildungskriterien, Systemüberwachung und Technik, Flugvermessung und Luftraummanagement sind ebenso Schwerpunkte wie die Erstellung, Pflege und Verteilung von Luftfahrtveröffentlichungen für den Militärischen Flugbetrieb, das Erstellen, Prüfen und Bearbeiten von An- und Abflugverfahren, Lärm- und Bauschutzbereichen oder die Mitarbeit bei der Anfertigung von Luftfahrtkarten zur internationalen Nutzung.

Durch das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr werden Zentralen für die unmittelbare Information der militärischen und zivilen Luftraumnutzer 365 Tage/24 Stunden betrieben.

nach oben